Bestatterleistungen
Ø ca. 3.300 €
Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, hygienische Versorgung, Formalitäten bei Standesamt und Friedhofsverwaltung, Organisation der Trauerfeier.
Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de
Eine Beerdigung in Oldenburg kostet mit städtischen Friedhofsgebühren und Bestatterleistungen meist zwischen rund 4.292 € und 5.170 €, hier sehen Sie jede Gebühr der Stadt mit Tarifnummer.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Ruhestunde; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2023.
Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg, vom 18. Dezember 2023, Amtsblatt Nr. 27 vom 22.12.2023, gültig seit 1. Januar 2024; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).
Die Kosten einer Beerdigung in Oldenburg bestehen aus drei Blöcken: den Bestatterleistungen, den Friedhofsgebühren der Stadt und den Fremdleistungen Dritter. Wer diese drei Blöcke kennt, kann jeden Kostenvoranschlag sicher lesen und vergleichen.
Ø ca. 3.300 €
Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, hygienische Versorgung, Formalitäten bei Standesamt und Friedhofsverwaltung, Organisation der Trauerfeier.
Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de
992,00 € bis 1.870,00 €
Nutzungsrecht an der Grabstätte, Beisetzung mit Graberstellung und Andachtshalle. Die Stadt setzt sie per Gebührenbescheid fest.
Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg
nach Angebot
Grabstein vom Steinmetz, Blumenschmuck, Traueranzeige, Trauerredner, Kaffeetafel und Grabpflege. Konkrete Werte nennt Ihnen unser Partner-Bestatter.
Die Bestatterleistungen sind der größte Posten. Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt dafür einen Durchschnitt von etwa 3.300 €. Darin stecken die Arbeit des Bestattungshauses, der Sarg oder die Urne, die Überführung und die Begleitung der Familie. Wie viel es im Einzelfall wird, hängt stark von der Ausstattung ab. Ein schlichter Sarg kostet deutlich weniger als ein Modell aus Massivholz.
Die Friedhofsgebühren sind in Oldenburg genau geregelt. Die Stadt legt sie in der Gebührensatzung fest, und für jede Leistung gibt es eine Tarifnummer. Sie bezahlen damit vor allem das Nutzungsrecht an der Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Nutzung der Andachtshalle. Diese Gebühren sind für alle Familien gleich, ganz gleich, welches Bestattungshaus Sie beauftragen.
Die Fremdleistungen sind alles, was Dritte liefern. Dazu zählen Grabstein und Steinmetz, Blumen, Traueranzeige in der Zeitung, Trauerdruck, Musik und die Bewirtung nach der Trauerfeier. Viele Bestatter legen diese Beträge aus und rechnen sie in ihrer Schlussrechnung weiter. Achten Sie im Kostenvoranschlag darauf, dass diese Posten einzeln aufgeführt sind.
Ein guter Kostenvoranschlag trennt die drei Blöcke klar voneinander. Die Friedhofsgebühren sollten mit den Beträgen aus der Satzung übereinstimmen, denn diese legt allein die Stadt fest. Bei den Bestatterleistungen lohnt ein Blick auf Pauschalen: Fragen Sie nach, welche Leistungen darin enthalten sind und was zusätzlich berechnet wird. Fremdleistungen wie Traueranzeige, Blumen oder Grabstein sind oft nur geschätzt. Bitten Sie darum, dass diese Posten als Schätzung gekennzeichnet werden. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Schlussrechnung und können in Ruhe entscheiden.
Mit drei Angaben berechnen Sie die städtischen Friedhofsgebühren für Oldenburg: Bestattungsart, Grabart und Andachtshalle. Der Rechner zeigt jede Gebühr mit Tarifnummer und ergänzt den Richtwert für Bestatterleistungen. Die Voreinstellung zeigt eine Erdbestattung im Reihengrab mit Trauerfeier.
| Reihengrab ab dem 5. LebensjahrTarif-Nr. 3.1.2 | 1.002,00 € |
| Beisetzung Erwachsene (ab 5. Lebensjahr) inkl. GraberstellungTarif-Nr. 4.2 | 597,00 € |
| Andachtshalle inkl. Orgel, 1,5 Stunden inkl. Vor- und NachbereitungTarif-Nr. 1.10 | 203,00 € |
| Summe Friedhofsgebühren | 1.802,00 € |
| Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatter | 3.300,00 € |
| Geschätzte Gesamtkosten | 5.102,00 € |
Ohne Grabstein, Grabpflege und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmenMehr Platz und Erläuterungen finden Sie auf der Seite Kostenrechner.
Die Stadt Oldenburg berechnet für ein Reihengrab 1.002,00 €, für eine Urnenreihengrabstelle 590,00 € und für die Andachtshalle 203,00 €. Die folgende Tabelle listet alle für eine Bestattung wichtigen Gebühren der Friedhofsgebührensatzung mit ihrer Tarifnummer auf, auch Grabumrandung und Verlängerungen.
| Leistung | Gebühr | Tarif-Nr. |
|---|---|---|
| Erdgrabstätten | ||
| Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr | 1.002,00 € | 3.1.2 |
| Anonymes Erdgrab | 874,00 € | 3.1.3 |
| Reihengrab in Rasenflächen inkl. Grabmal und Gravur, je Stelle | 1.322,00 € | 3.1.4 |
| Wahlgrab ab dem 5. Lebensjahr, je Stelle | 1.070,00 € | 3.2.3 |
| Verlängerung Wahlgrab, je Stelle und Jahr | 43,00 € | 3.2.4 |
| Urnengrabstätten | ||
| Urnenreihengrabstelle | 590,00 € | 3.3.1 |
| Anonymes naturnahes Urnengrab | 619,00 € | 3.3.2 |
| Anonymes Urnengrab | 482,00 € | 3.3.3 |
| Urnenwahlgrab | 767,00 € | 3.4.1 |
| Verlängerung Urnenwahlgrab, je Jahr | 38,00 € | 3.4.2 |
| Urnengemeinschaftsanlage inkl. Anteil Gesamtgrabmal und Gravur | 1.464,00 € | 3.4.3 |
| Urnengemeinschaftsanlage für Paare | 2.936,00 € | 3.4.4 |
| Urnenwahlgrab in besonderer Lage | 1.526,00 € | 3.4.6 |
| Beisetzung | ||
| Beisetzung Erwachsene (ab 5. Lebensjahr) inkl. Graberstellung | 597,00 € | 4.2 |
| Urnenbeisetzung inkl. Graberstellung | 199,00 € | 4.3 |
| Andachtshalle und Räume | ||
| Andachtshalle inkl. Orgel, 1,5 Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung | 203,00 € | 1.10 |
| Andachtshalle, jede weitere angefangene halbe Stunde | 80,00 € | 1.11 |
| Urnenübergaberaum, 60 Minuten | 33,00 € | 1.20 |
| Krematorium (zzgl. Umsatzsteuer) | ||
| Einäscherung inkl. Aschekapsel (netto) | 286,00 € | 2.2 |
| Kühlraum, pauschal (netto) | 31,00 € | 2.1 |
| Grabumrandung | ||
| Grabumrandung Reihengrab / einstelliges Wahlgrab | 192,00 € | 5.1.2 |
| Grabumrandung Urnenreihengrab / einstelliges Urnenwahlgrab | 118,00 € | 5.2.1 |
Die Ruhezeit beträgt in Oldenburg 25 Jahre für Erdbestattungen, 15 Jahre für Kinder bis 5 Jahre und 20 Jahre für Urnen (§ 15 der Friedhofssatzung). Das Nutzungsrecht am Erdwahlgrab gilt 25 Jahre, am Urnenwahlgrab 20 Jahre. Reihengräber werden nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. (Stand der Lesefassung 17.12.2018)
Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben und nicht verlängert. Ein Wahlgrab können Sie selbst aussuchen, es lässt sich verlängern (43,00 € je Stelle und Jahr) und eignet sich als Familiengrab. Beim Urnenwahlgrab kostet die Verlängerung 38,00 € je Jahr. Das Reihengrab in Rasenflächen (1.322,00 €) enthält bereits Grabmal und Gravur, die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Das gilt in ähnlicher Weise für die Urnengemeinschaftsanlage (1.464,00 €, für Paare 2.936,00 €).
Quelle: Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung), vom 18. Dezember 2023, Amtsblatt Nr. 27 vom 22.12.2023, gültig seit 1. Januar 2024. Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Die Gebühren in dieser Übersicht gelten für alle städtischen Friedhöfe in Oldenburg; welche Grabarten es dort gibt, unterscheidet sich je Friedhof.
Städtische Friedhöfe sind laut § 1 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Parkfriedhof Bümmerstede mit dem städtischen Krematorium und der Waldfriedhof Ofenerdiek. Daneben gibt es kirchliche Friedhöfe wie den St. Gertruden Kirchhof und den Neuen Friedhof. Alle im Überblick: Friedhöfe in Oldenburg.
Die Stadt betreibt außerdem ein eigenes Krematorium. Die Einäscherung inklusive Aschekapsel kostet dort 286,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, der Kühlraum pauschal 31,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Übergabe der Urne steht ein Urnenübergaberaum zur Verfügung (33,00 € für 60 Minuten). Kirchliche Friedhöfe haben eigene Gebührenordnungen, die hier nicht abgebildet sind.
Am meisten sparen Sie in Oldenburg über die Wahl der Grabstätte und einen sorgfältigen Vergleich der Bestatterleistungen. Eine würdige Trauerfeier hängt nicht vom Preis ab.
Eine Seebestattung oder Baumbestattung ist ebenfalls möglich, findet aber außerhalb der städtischen Friedhöfe statt. Die Kosten dafür nennt Ihnen der Bestatter auf Anfrage. Wer zu Lebzeiten vorsorgen möchte, kann mit einer Bestattungsvorsorge die eigenen Wünsche und die Finanzierung festhalten und Angehörige so entlasten.
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.
Schlagen alle Erben das Erbe aus oder reicht der Nachlass nicht, greift die Bestattungspflicht. Sie liegt bei den nächsten Angehörigen, etwa Ehepartnern, Kindern oder Eltern. [Redaktion: Bestattungspflicht nach Niedersächsischem Bestattungsgesetz mit Fundstelle ergänzen]
Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Man spricht dann von einer Sozialbestattung. Der Antrag sollte möglichst vor der Beauftragung des Bestatters gestellt werden. [Redaktion: zuständige Stelle Stadt Oldenburg ergänzen] Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Sozialbestattung in Oldenburg.
Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die Familien in Oldenburg am häufigsten zu den Kosten stellen.
Für eine Erdbestattung im Reihengrab mit Trauerfeier in der Andachtshalle fallen in Oldenburg 1.802,00 € städtische Friedhofsgebühren an. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € ergibt das rund 5.102 €, ohne Grabstein und Grabpflege.
Die niedrigsten Friedhofsgebühren hat eine Urnenbestattung im anonymen Urnengrab: 482,00 € für die Grabstätte und 199,00 € für die Urnenbeisetzung, zusammen 681,00 €. Dazu kommen die Einäscherung (im städtischen Krematorium 286,00 € zzgl. Umsatzsteuer) und die Bestatterleistungen.
Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Reicht der Nachlass nicht und schlagen die Erben aus, können die bestattungspflichtigen Angehörigen herangezogen werden. Ist ihnen das nicht zumutbar, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten übernehmen.
In Oldenburg liegen die städtischen Friedhofsgebühren je nach Grabart zwischen 992,00 € und 1.870,00 € (jeweils mit Andachtshalle). Hinzu kommen Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sowie Fremdleistungen wie Grabstein oder Traueranzeige.
Eine Urnenreihengrabstelle kostet 590,00 €, ein Urnenwahlgrab 767,00 €, ein anonymes Urnengrab 482,00 €. Ein Platz in der Urnengemeinschaftsanlage inklusive Anteil am Gesamtgrabmal kostet 1.464,00 €. Die Urnenbeisetzung kommt mit 199,00 € hinzu.
Die Einäscherung inklusive Aschekapsel kostet im städtischen Krematorium 286,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Für den Kühlraum berechnet die Stadt pauschal 31,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Einen persönlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie kostenfrei über dieses Formular. Wir leiten Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Oldenburg weiter. Sie bekommen ein schriftliches Angebot innerhalb eines Werktags, mit Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren und Fremdleistungen getrennt aufgeführt.
Ruhestunde ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Wir erklären die Beerdigungskosten in Oldenburg auf Grundlage der städtischen Gebührensatzung und leiten Anfragen an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung vom Partner-Bestatter, für Sie ist die Anfrage kostenfrei.
Zuletzt aktualisiert: [Redaktion: Datum]